Bei dem Internatshonorar handelt es sich um eine Jahresschuld, die in 12 monatlichen Raten zu entrichten ist. Die Zahlungsverpflichtung bei Abschluss der Schule endet mit dem Schuljahresende jeweils am 31.07. des Jahres.

Die nachfolgenden Beträge gelten nur für Schüler/Innen aus der EU.

Eingangs- und Mittelstufe (Klassen 5 – 10) monatlich

2.050,00 €

Oberstufe (Klassen 11 – 12/13) monatlich

2.200,00 €

Grundsätzlich werden bei dem Internatshonorar für das 2. Kind 20% Rabatt eingeräumt.

Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.

Teilstipendien sind auf begründeten Antrag möglich.

Förderkurse und Nachhilfestunden

Die Kosten für Förderkurse liegen – je nach Teilnehmerzahl – in der Regel zwischen  5,– €  und  7,–  € je Stunde.
Die Kosten für Privatstunden werden bei Gruppenstunden (bis zu 3 Schülern) je Teilnehmer und Stunde möglichst gering gehalten.
Bei erforderlichen Einzelnachhilfen vermittelt die Schule eine Lehrkraft; das Honorar wird zwischen ihr und den Eltern vereinbart.

Im Internatshonorar ist ein steuerminderndes Schulgeld von  250,– € monatlich enthalten (Oberstufe: 260,– €).

Aufnahmegebühr

Beim Eintritt ist eine einmalige Einschreibegebühr von  350,00 €  zu zahlen.

Abgangsgebühr

Die Abgangsgebühr nach bestandener Abiturprüfung oder nach Erreichen eines (erweiterten) Sekundar- I – Abschlusses beträgt  50,00 €.

Stand: März 2023

Download Internatshonorar Jahrgänge 5 – 10

Download Internatshonorar Jahrgänge 11 – 13

Internatshonorar weltweit

Informationen zum Internatshonorar für Schüler*innen aus Ländern die nicht Mitglied in der Europäischen Union (EU) sind, finden sie in einem Flyer zum Download.