Bei dem Internatshonorar handelt es sich um eine Jahresschuld, die in 12 monatlichen Raten zu entrichten ist. Die Zahlungsverpflichtung bei Abschluss der Schule endet mit dem Schuljahresende jeweils am 31.07. des Jahres.
Die nachfolgenden Beträge gelten nur für Schüler/Innen aus der EU.
Eingangs- und Mittelstufe (Klassen 5 – 10) monatlich
2.050,00 €
Oberstufe (Klassen 11 – 12/13) monatlich
2.200,00 €
Grundsätzlich werden bei dem Internatshonorar für das 2. Kind 20% Rabatt eingeräumt.
Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.
Teilstipendien sind auf begründeten Antrag möglich.
Förderkurse und Nachhilfestunden
Die Kosten für Förderkurse liegen – je nach Teilnehmerzahl – in der Regel zwischen 5,– € und 7,– € je Stunde.
Die Kosten für Privatstunden werden bei Gruppenstunden (bis zu 3 Schülern) je Teilnehmer und Stunde möglichst gering gehalten.
Bei erforderlichen Einzelnachhilfen vermittelt die Schule eine Lehrkraft; das Honorar wird zwischen ihr und den Eltern vereinbart.
Im Internatshonorar ist ein steuerminderndes Schulgeld von 250,– € monatlich enthalten (Oberstufe: 260,– €).
Aufnahmegebühr
Beim Eintritt ist eine einmalige Einschreibegebühr von 350,00 € zu zahlen.
Abgangsgebühr
Die Abgangsgebühr nach bestandener Abiturprüfung oder nach Erreichen eines (erweiterten) Sekundar- I – Abschlusses beträgt 50,00 €.
Stand: März 2023
Internatshonorar weltweit
Informationen zum Internatshonorar für Schüler*innen aus Ländern die nicht Mitglied in der Europäischen Union (EU) sind, finden sie in einem Flyer zum Download.