Die Aufnahme in unsere Schule und unser Internat ist zu jedem Zeitpunkt möglich, sofern die entsprechenden schulrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die notwendigen Auskünfte bzw. Überprüfungen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung.
1. Allgemeines
Das Pädagogium bietet:
- Klassen- und Kursunterricht in den verbindlichen Unterrichtsfächern eines Gymnasiums sowie Aufsicht und Hilfestellung bei der Anfertigung von Hausaufgaben während der Arbeitsstunde (Klassen 5-11). Die Kursstufe arbeitet selbstständig.
- Betreuung auch außerhalb der Unterrichtsstunden mit Ausnahme der Zeit, in der die Schüler die Erlaubnis haben, das Internat zu verlassen oder Freizeitaktivitäten in zahlreichen Interessengruppen und Arbeitsgemeinschaften wahrnehmen.
2. Anmeldung
Mit dem Anmeldevordruck bitten wir einzusenden:
- ein ärztliches Zeugnis, das aussagt, dass der/die Schüler/In frei ist von ansteckenden Krankheiten ist,
- die letzten zwei Schulzeugnisse,
- Geburtsurkunde (Abschrift oder Ablichtung),
- Impfscheine (das Impfbuch ist im Original beim Eintritt mitzubringen),
- Meldebestätigung der Stadt / Gemeinde.
3. Mitzubringende Ausstattung bei Eintritt
Außer der üblichen ausreichenden jahreszeitgemäßen Kleidung sind mitzubringen: Körperpflegebedarf, Oberbett oder Steppdecke, Kopfkissen, warme Decke, Bettwäsche (auch zum Wechseln), Handtücher, Zahn- und Schuhputzzeug, Sportbekleidung, Sportschuhe, Wäschebeutel und Kleiderbügel. Alle Sachen, auch Stiefel, sollten deutlich mit vollem Namen gekennzeichnet sein. Essbestecke werden nur für den Speisesaal vom Pädagogium gestellt; für sonstige private Zwecke bitten wir um Mitgabe.
4. Unfall- und Haftpflichtversicherung
Die Internatsschüler sind neben der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen Unfall und Haftpflicht versichert, wenn der Unfall oder der Haftpflichtfall im Zusammenhang mit dem Schul- oder Internatsbetrieb steht. Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Schäden, die von Schülern verursacht und von denen die Schule oder die Mitschüler betroffen sind, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt oder um einen Schaden, der durch Umlage den einzelnen Ersatzpflichtigen nur geringfügig belastet (bis zu 100,- EUR). Im einzelnen ist der Inhalt der jeweiligen Versicherungspolicen maßgebend.
5. Haftungsausschluss
Für eingebrachtes oder eingestelltes Gut des Schülers (z.B. Wäsche, Koffer, Musikgeräte, Computer, Fahrräder usw.) übernimmt das Pädagogium keine Haftung.
Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Waschmaschinen, der Miniküchen und der sonstigen Geräte in der Freizeit erfolgt auf eigene Gefahr.
6. Krankendienst
Die medizinische Versorgung erfolgt durch ortsansässige Ärzte auf Kosten der Eltern/Erziehungsberechtigten.
7. Auslagen des Schülers
Besondere Auslagen des Schülers (z.B. für Bücher, Hefte, Hallenbad, Friseur usw.) werden durch Lieferzettel, die von den Erziehern gegenzuzeichnen sind, in den Geschäften am Ort bargeldlos bezahlt.
Taschengeld wird, klassenstufen-/altersabhängig gestaffelt, von den Erziehern ausgezahlt (nicht im Honorar enthalten).
Für die in Schule und Internat vorhandenen Telefone können die Schüler über eine PIN (Persönliche Identifikationsnummer) nach außerhalb telefonieren. Dazu wird ausdrücklich das Einverständnis erteilt. Falls nicht, muss eine ausdrückliche Untersagung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten erfolgen. Lieferzettel, Taschengeld und sonstige Auslagen werden in der Regel jeweils zum 1. für den zurückliegenden Monat (mit dem Schul-/Internatsgeld für den kommenden Monat) abgerechnet.
8. Sonstiges
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die schulische und erzieherische Fortbildung ihres Kindes im Pädagogium nach besten Kräften zu unterstützen und sich in Zweifelsfällen stets zunächst mit der Schul-/Internatsleitung in Verbindung zu setzen.
Um die Einheit der Erziehung durch Elternhaus und Pädagogium zu gewährleisten, sollten Eltern/Erziehungsberechtigte – wenn irgend möglich – auch an den Elternsprechtagen teilnehmen.